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Umweltplaketten
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Feinstaubplakette für Fahrten in Umweltzonen erforderlich
Seit März 2007 gilt die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen. Mit Beginn des Jahres 2008 ist diese Regelung nun aktuell geworden, in Berlin, Dortmund, Hannover und Köln sind Umweltzonen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung eingeführt worden. München und 16 weitere Städte werden in diesem Jahr noch folgen.
Die Fahrverbotszonen sind durch Schilder gekennzeichnet, die den Anfang und das Ende der Umweltzone, sowie die dort gültigen Feinstaubplakettenfarben rot, gelb oder grün anzeigen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der
Antriebsart. Die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Ausgenommen sind nur Fahrzeuge von Schwerbehinderten mit außergewöhnlichen Gehbehinderung und entsprechendem Nachweis, sowie Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen.
Die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug erhalten Sie bei Koller + Schwemmer am Röthensteig, in Nürnberg direkt über den Nordring zu erreichen.
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Kundenberater
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Reinhard Bötsch
0911 / 361 03-123
Röthensteig 21 90408 Nürnberg
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Kontakt
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Kundenberater
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Bernd Rüdiger
0911 / 361 03-124
Röthensteig 21 90408 Nürnberg
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